Rechte und Pflichten der Genossenschafter, Vorstand sowie Genossenschaftsversammlung sind in unseren Statuten festgehalten. Wichtigstes Merkmal der Wohngenossenschaft ist, dass wer ein Mietobjekt der Wohngenossenschaft Jurablick mietet, mit Unterzeichnung des Mietvertrages zugleich Genossenschafter der Wohngenossenschaft wird und entsprechend Anteilscheine erwirbt, welche einer Mietkaution ähnlich sind. Ebenso verliert der Genossenschafter bei Kündigung des Mietvertrages im Gegenzug auch automatisch die Genossenschaftsstellung.

Die Wohngenossenschaft lebt vom Genossenschaftsgedanken. So besteht der Vorstand auch aus fünf Vorstandsmitglieder, welche die Wohngenossenschaft im Milizsystem führen und verwalten. Dank dem Einsatz der verschiedenen Genossenschafter ist es so mehrheitlich auch möglich den Garten, die Waschküche sowie die Reinigung der Liegenschaften zu bewältigen.

Um den Genossenschaftsgedanken zu fördern und beibehalten, erfreuen wir uns auch jedes Jahr über ein zahlreiches Erscheinen unserer Genossenschafter an der Generalversammlung, aber auch an unseren jährlichen Grillfesten sowie Neujahrsapéros, welche von alles stets sehr geschätzt werden.